HALLENORDNUNG.

Hallen-Nutzungsbedingungen in der Soccer Arena Bingen

Diese Hallenordnung gilt für alle Personen, die sich in der Anlage der Soccer Arena Bingen aufhalten. Mit Betreten der Halle erkennen Mieter, Spieler und Besucher diese Bestimmungen an.

1. Allgemeines Verhalten
Die Halle, Spielfelder und sanitären Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen oder Verunreinigungen sind unverzüglich dem Personal zu melden.

2. Haftung
Die Soccer Arena Bingen haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken, Geld, Wertgegenständen oder sonstigen eingebrachten Gegenständen. Dies gilt auch für im Außenbereich abgestellte Fahrzeuge. Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Betreiber oder dessen Personal.

3. Fundsachen
Gefundene Gegenstände sind unverzüglich am Empfang abzugeben.

4. Speisen und Getränke
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

5. Werbung / Aushänge
Das Anbringen von Plakaten, Auslegen von Flyern oder sonstige Werbung ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

6. Weisungsrecht
Den Anweisungen des Personals ist in allen Fällen Folge zu leisten.

7. Rauchverbot
Das Rauchen ist in der gesamten Anlage (Halle, Sportsbar, Umkleiden) strikt untersagt.

8. Nutzung der Spielfelder
Das Betreten der Spielfelder erfolgt auf eigene Gefahr. Das Tragen von Fußballschuhen mit Metallstollen ist untersagt. Für durch unsachgemäße Nutzung verursachte Schäden haftet der jeweilige Spieler bzw. Mieter.

9. Hausrecht / Ausschluss
Bei Verstößen gegen diese Hallenordnung kann der Betreiber den sofortigen Ausschluss von der Nutzung oder ein Hausverbot aussprechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte besteht in diesen Fällen nicht. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

10. Notfälle
Unfälle oder Verletzungen sind unverzüglich dem Personal zu melden.
Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich am Empfang.